Stationär:
Der Begriff der stationären Erziehungshilfen bezieht sich auf die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen außerhalb ihres familiären Umfelds. Ziel ist es, alternative Lebensorte zu schaffen, an denen sie vorübergehend oder dauerhaft leben können, wenn ein Verbleib bei ihren Eltern nicht möglich ist.
Teilstationär:
Teilstationäre Erziehungshilfen ver-binden ein Gruppenangebot für Kinder und Jugendliche mit gezielter Beratung und Unterstützung für die Eltern oder die gesamte Familie.
Ambulant:
Ambulante Hilfen zur Erziehung sind Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, die in der Regel im familiären Umfeld angeboten werden. Sie unterstützen dabei, in belasteten Situationen das Recht jedes jungen Menschen auf Erziehung und Persönlichkeitsentwicklung
zu verwirklichen.